Strategien & Lösungen
Lösungen für Fälle, für die es keine Blaupausen gibt
Unsere Stärke liegt darin, in Situationen zu beraten, die nicht nach Standardmustern funktionieren. Wir entwickeln belastbare Lösungen, die gegenüber Behörden standhalten und gleichzeitig betriebswirtschaftlich tragfähig sind. Die folgenden Beispiele zeigen, wie wir aus komplexen Ausgangslagen wieder Handlungssicherheit machen.
Steuerstrafrecht
Öffentlicher Sektor
Unternehmensnachfolge
Verrechnungspreisdokumentation
Erbschaft und Schenkung
Unternehmensbewertungen
Steuerstrafrecht
Wenn Behörden nachfragen, zählt Präzision. Wir übernehmen, wenn Ermittlungen laufen, Fristen drängen oder Unsicherheit herrscht. Unser Ziel ist nicht die Verteidigung um jeden Preis, sondern die Wiederherstellung von Handlungsfreiheit.
Ein international tätiges Familienunternehmen geriet im Zuge einer Betriebsprüfung in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Im Raum standen Vorwürfe von Bewertungsfehlern bis hin zur Beihilfe zu Steuerstraftaten. Die Gefahr: langwierige Verfahren, Reputationsschäden und persönliche Haftungsrisiken.
Wir übernahmen die Koordination zwischen Unternehmen, Beratern und Ermittlungsbehörde, strukturierten die Beweislage, sicherten Unterlagen und steuerten die Kommunikation. Präzise, sachlich und ohne mediale Sichtbarkeit. So konnte das Verfahren ohne Anklage beendet werden.
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Öffentlicher Sektor
Kommunale Entscheidungen bewegen sich häufig im Spannungsfeld zwischen Haushaltsrecht, Steuerpflicht und politischer Verantwortung.
Wenn Zuständigkeiten verzahnt sind, entstehen für Haushalte und handelnde Personen Risiken. Wir beraten, wenn es darauf ankommt, steuerliche Pflichten rechtssicher zu erfüllen, ohne die öffentlichen Aufgaben aus dem Blick zu verlieren.
Eine Stadtverwaltung stand vor der Frage, ob ihre Beteiligungen an mehreren Versorgungsbetrieben eine umsatzsteuerliche Organschaft begründen. Unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Finanzverwaltung, Rechnungsprüfung und Stadtkämmerei führten zu Unsicherheit und drohenden Steuernachzahlungen.
Wir analysierten die Strukturen, ordneten Verantwortlichkeiten zu und entwickelten ein tragfähiges Konzept zur steuerlichen Abgrenzung. Das Ergebnis: klare Zuständigkeiten, gesicherte Umsatzsteuerpositionen und ein transparentes Modell, das der Stadt langfristig Planungs- und Investitionssicherheit gibt.
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Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolgen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen steuerlichen Vorgaben, gesellschaftsrechtlichen Strukturen und familiären Erwartungen. Im Hintergrund steht oft die Frage, wie Verantwortung und Vermögen fair und tragfähig übergeben werden können.
Wir entschärfen Konfliktfelder und schaffen Klarheit, damit Entscheidungen in Ruhe getroffen und Übergänge steuerlich stabil, rechtlich sauber und menschlich nachvollziehbar gestaltet werden können.
Ein Unternehmer plante die Übergabe an die nächste Generation. Frühere steuerliche Gestaltungen waren widersprüchlich, mehrere Gesellschaften überschnitten sich, Zuständigkeiten und Eigentumsverhältnisse ließen sich nur noch schwer nachvollziehen. Wir analysierten die bestehenden Strukturen, entflechten Beteiligungen und entwickelten eine Nachfolgelösung, die steuerlich wie familiär tragfähig war. Darüber hinaus sorgten wir für Klarheit in Eigentums- und Verantwortungsfragen und schufen die Grundlage für eine Übergabe, mit der alle Beteiligten sehr gut leben konnten.
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Verrechnungspreisdokumentation
Grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeit ist mitunter komplex und erklärungsbedürftig. Risiken müssen frühzeitig erkannt werden. Wir gewährleisten auch im internationalen Umfeld steuerliche Sicherheit und strategische Klarheit.
Ein Konzern mit europäischen Tochtergesellschaften stand vor einer Sonderprüfung. Frühere Verrechnungspreisdokumentationen waren unvollständig. Wir rekonstruierten fehlende Daten, erstellten eine konsistente Dokumentation und vertraten sie gegenüber der Finanzverwaltung. Die Dokumentation wurde akzeptiert, das Prüfungsverfahren ohne negative wirtschaftliche Folgen abgeschlossen.
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Erbschaft und Schenkung
Vermögen ist selten nur Geld, sondern gebunden in Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen mit unterschiedlichen Werten. Familien oder Erbengemeinschaften haben das Ziel, Vermögen so zu übertragen, dass es steuerlich tragbar bleibt, rechtlich klar geregelt ist und familiär nicht zu Konflikten führt.
Eine Unternehmerfamilie stand vor der Frage, wie Immobilienvermögen und Unternehmensanteile zu Lebzeiten übertragen werden können, ohne spätere Erbschaftssteuerlasten zu überfordern. Frühere Schenkungen waren unsystematisch erfolgt, Bewertungsfragen ungeklärt, die Aufteilung zwischen den Kindern wirkte zufällig.
Wir analysierten Vermögen und bestehende Gestaltungen, ließen zentrale Positionen bewerten und entwickelten ein Stufenmodell aus Schenkungen zu Lebzeiten und ergänzenden erbrechtlichen Regelungen. Das Ergebnis: eine planbare steuerliche Belastung, klar zugeordnete Vermögens- und Stimmrechte sowie eine Struktur, die der Familie für die Zukunft verlässliche Perspektiven gab.
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Unternehmensbewertungen
Bewertungen entscheiden über Steuern, Transaktionen und Streitfragen. Doch wenn Behörden frühere Spitzenjahre zugrunde legen, entstehen schnell Verzerrungen. Wir unterstützen dabei, Unternehmenswerte realistisch, nachvollziehbar und methodensicher zu bestimmen und Fehlbewertungen zu korrigieren, bevor sie wirtschaftliche Entscheidungen blockieren.
Ein produzierendes Unternehmen sah sich im Rahmen einer Erbschaftsteuerfestsetzung mit einer deutlich überhöhten Bewertung konfrontiert.
Die Behörde stützte sich auf außergewöhnlich starke Vorjahre, die durch einen kurzfristigen Großauftrag geprägt waren. Wir analysierten die Ertragslage, isolierten Sondereffekte und erstellten eine objektivierte Bewertung, die die nachhaltige Ertragskraft korrekt abbildete.
In der anschließenden Abstimmung mit der Finanzverwaltung konnten wir die Bewertung signifikant reduzieren und für den Mandanten eine steuerliche Belastung vermeiden, die in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Realität gestanden hätte.
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Interview
„Gute Arbeit erkennt man daran, dass sie sich nicht erklären muss.“
Jens von Mach
Herr von Mach, Ihre Kanzlei übernimmt neben der klassischen Beratung und Wirtschaftsprüfung oft Fälle, bei denen andere an ihre Grenzen kommen. Was reizt Sie an diesen Spezialaufgaben?
Jens von Mach:
Mich interessiert, was passiert, wenn Komplexität nicht mehr mit Standardlösungen zu fassen ist. Zum Beispiel wenn frühere Gestaltungen angreifbar werden, eine Prüfung aus dem Ruder läuft oder eine Nachfolgeregelung feststeckt. …
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